JOHANN-NEPOMUK-VON-KURZ-SCHULE INGOLSTADT

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- ausgestellt werden die Kunstwerke zum Thema Zahlenspiele unserer SchülerInnen -

 

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Förderverein der Schule und Tagesstätte für Körperbehinderte und heilpädagogischen Tagesstätte für Kinder mit Körperbehinderung e.V.


Förderverein der Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule


Datenschutz
Der Förderverein der Schule und Tagesstätte für Körperbehinderte und heilpädagogischen Tagesstätte für Kinder mit Körperbehinderung e.V. erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt die in der Beitrittserklärung erhobenen sowie im Rahmen der Beitrittserklärung erhobenen übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, der Kommunikation innerhalb des Vereins und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften insbesondere steuerrechtlicher Vorschriften (bspw. Buchhaltung).
Eine Übermittlung von E-Mail-Adressen und Telefonnummern an Dritte erfolgt nicht. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet nicht statt.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben der DSGVO das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht. Entsprechende Anfragen sind an schriftlich an den Förderverein zu richten.


1. Grundsätze
Der Förderverein der Schule und Tagesstätte für Körperbehinderte und heilpädagogischen Tagesstätte für Kinder mit Körperbehinderung e.V. verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Mit der Datenverarbeitung des Förderverein der Schule und Tagesstätte für Körperbehinderte und heilpädagogischen Tagesstätte für Kinder mit Körperbehinderung e.V. ist ausschließlich der Vorstand des Fördervereins befasst.


2. Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder


2.1 Die Erfüllung des satzungsmäßigen Vereinszwecks erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder des Fördervereins.


2.2 Der Förderverein erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt folgende
personenbezogene Daten seiner Mitglieder / Förderer / Antragsteller für
Leistungen:
• Name,
• Vorname,
• Anschrift,
• Beziehung zur Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule
• ggf. Name des Kindes an der Schule und dessen Klasse,
• Telefonnummer,
• E-Mail Adresse,
• Geburtsdatum,
• Bankverbindung,
• geleistete Zahlungen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, bewilligte Förderungen)
• sowie vereinsbezogene Daten (z.B. Datum des Eintritts und des Austritts,
Änderungen der Mitgliedschaft).


2.3 Die unter Ziffer 2.2 genannten Daten werden mit Hilfe von
Datenverarbeitungsanlagen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken
verwendet, insbesondere Verwaltung und Betreuung der Mitglieder, der
Spendenverwaltung sowie für vereinsbezogene Aktionen und Veranstaltungen.
Rechtsgrundlage für diese Verwendung ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b
DSGVO, da der Förderverein seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinen
Mitgliedern nur auf diese Art erfüllen kann.


2.4 Soweit die Verwendung jedoch nicht für die Erfüllung des Vertrages
erforderlich ist, bestehen jedenfalls berechtigte Interessen des Fördervereins an
der Verarbeitung, die im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gegenüber den
Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.
Berechtigt in diesem Sinne ist das Interesse des Fördervereins, seine Mitglieder
miteinander zu vernetzen und gegebenenfalls Informationen zu erstellen oder
Veranstaltungen zu bewerben.


3. Weitergabe von personenbezogenen Daten


3.1 Grundsätzlich werden keine Daten von Mitgliedern an Dritte weitergeleitet.


3.2 Falls andere Stellen (z.B. Behörden oder Gerichte) Informationen über
betroffene Personen anfordern, dürfen diese ohne deren Einwilligung nur
herausgegeben werden, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung oder ein die
Weitergabe rechtfertigendes legitimes Interesse des Fördervereins besteht und
die Identität des Anfragenden zweifelsfrei feststeht.


4. Löschung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß
datenschutzrechtlicher Vorgaben grundsätzlich nur solange, wie für den damit zu
erfüllenden Zweck erforderlich. Bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die
für den Förderverein verbindlich sind, so werden personenbezogene Daten für
deren Dauer aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung kann auch für Zwecke der
Rechtsverfolgung und -verteidigung erforderlich und zulässig sein. Die
entsprechenden Daten werden anschließend gelöscht.


5. Sicherheit der Verarbeitung
Die Einhaltung datenschutz- und datensicherheitsrechtlicher Anforderungen im
Sinne des Art. 32 DSGVO wird sichergestellt.


6. Rechte betroffener Personen


6.1 Jeder betroffenen Person stehen gegen den Förderverein die in den Artikeln
15 bis 21 DSGVO genannten Rechte zu. Diese Rechte umfassen das:
• Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO
• Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
• Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Art. 17 DSGVO
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
• Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
• Widerspruchsrecht, Art. 21 und 22 DSGVO


6.2 Ihre Rechte kann die betroffene Person gegenüber dem Förderverein
schriftlich geltend machen. Auf diesem Weg kann die betroffene Person eine
Einwilligung zudem jederzeit widerrufen.